Lucênia de Cássia Oliveira de Alcântara Carvalho

Advogada LL.M, LL.B Nürnberg [116658]

Willkommen auf der Website von Brasil Recht!

Als Juristin für brasilianisches und portugiesisches Recht, insbesondere im Bereich des Erbrechts, stehe ich Ihnen in Nürnberg und Umgebung als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen unterstütze ich Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen, binationalen erbrechtlichen Angelegenheiten, Prozessführung im Ausland und die Anerkennung von deutschen Gerichtsurteilen wie z. B. vollstreckbaren Titeln in Brasilien und Portugal.

Mein Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Rechtssystem, das ich aufgrund meiner Herkunft und Ausbildung bestens kenne. Egal ob es um Fragen des Zivilrechts und des Familienrechts geht, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch im portugiesischen Rechtssystem bin ich versiert und kann Ihnen bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten behilflich sein.

Als doppelt zugelassene Juristin unterstütze ich sowohl ausländische Staatsangehörige als auch deutsche Unternehmen bei allen rechtlichen Belangen rund um Aufenthaltsgenehmigungen, Visa-Anträge, Einbürgerungen in Brasilien und vielem mehr. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite.

Ich biete Ihnen einen umfassenden Rechtsbeistand an, vertrete Ihre Interessen vor Gericht, berate Sie in außergerichtlichen Verhandlungen und erstelle rechtliche Gutachten. Mein Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Vertrauen Sie auf meine Expertise und Erfahrung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen behilflich zu sein.

LEISTUNGEN:

  1. Anerkennung ausländischer Urteile in Brasilien (STJ),
  2. Vertragsrecht,
  3. Familienrecht (Scheidung, Unterhaltsforderungen, Unterhaltsabänderungsklagen),
  4. Adoptionen, Erbrecht (Beratung und Vertretung bei deutsch-brasilianischen Erbfällen, juristische Beratung bei der Ermittlung von Erben in Brasilien),
  5. Immobilienkauf,
  6. Brasilianisches Arbeitsrecht,
  7. Erwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit,
  8. Ausländerrecht,
  9. Verwaltungsrecht (Energierecht und Beratung ausländischer Firmen im Bereich der erneuerbaren Energien in Brasilien, Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und akademischer Titel in Brasilien)

Zivilrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht

Das Gesetzesdekret Nr. 76-A vom 29. März 2006 verleiht portugiesischen Rechtsanwälten wichtige notarielle Befugnisse. Bei der portugiesischen Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwälte sind befugt, folgenden notarielle Handlungen vorzunehmen:

1. Unterschriftsbeglaubigungen
2. Beglaubigung von Dokumenten
3. Anfertigung und Beglaubigung von Übersetzungen
4. Bestätigung der Übereinstimmung der Abschrift mit dem Originaldokument

Diese notariellen Handlungen sind von größter Bedeutung für die Erstellung von Vollmachten und Beglaubigung von Verträgen (außer Vollmachten und Verträge, die notariell errichtet werden müssen). Mit diesen notariellen Dienstleistungen leistet unsere Kanzlei wichtige Hilfestellung für Portugiesen in Deutschland, da von uns beglaubigte Dokumente und Unterschriften sofort und ohne weitere Formalitäten in Portugal verwendet werden können.


BEHÖRDENGÄNGE IN DEUTSCHLAND | BETREUUNG IN KONSULARISCHEN ANGELEGENHEITEN | IN PARTNERSCHAFT MIT EINEM BEEIDIGTEN ÜBERSETZER FÜR DIE PORTUGIESISCHE SPRACHE | AUSSERGERICHTLICHE INTERESSENVERTRETUNG

Die konsularische Bürokratie ist für deutsche Firmen nicht immer transparent. Nicht nur die portugiesische Sprache, sondern auch die vielen erforderlichen Unterlagen und langen Wartezeiten, mit denen die konsularische Bearbeitung meist einhergeht, stellen eine Hürde dar.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern vor Ort beschaffen wir Visa für Firmen, die Mitarbeiter nach Brasilien versenden. Möchte Ihre Firma die ausländerrechtliche Situation ihrer Mitarbeiter und deren Angehöriger in Brasilien regeln und sich nicht selbst mit den entsprechenden Formularen, einschlägigen Gesetzen und langwierigen Verfahren auseindandersetzen, beantragen wir für Sie gerne eine Aufenthaltsgenehmigung, Visaverlängerung oder Arbeitserlaubnis. Wir sind mit anderen Kanzleien in Brasília verbunden, die sich direkt mit den zuständigen Behörden in Kontakt setzen und so für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihrer Angelegenheit sorgen.

Die Krise in der EU trifft zunehmend den Arbeitsmarkt in südeuropäischen Ländern wie Spanien und Portugal. Gerade qualifizierte junge Spanier und Portugiesen entdecken nun ihre berufliche Chance in Baden-Württemberg und Bayern trotz Sprachschwierigkeiten. Auch die ehemaligen Kolonien wie Angola, Brasilien und andere lateinamerikanische Länder sind ein interessantes Ziel. Wir unterstützen Fachkräfte aus Portugal und Spanien bei der Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln in Brasilien. Wir helfen beim Abschluss von wissenschaftlichen Kooperationsverträgen zwischen Universitäten.

Europäische Einwanderer in Brasilien benötigen die Beratung und den Beistand brasilianischer und portugiesischer Verwaltungs- und Hochschulrechtler, die sie auf dem Weg in ihre berufliche Tätigkeit in diesem wirtschaftlich aufstrebenden Land begleiten. Unsere Kanzlei bietet auch diese Leistung an. Wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Termin für eine Rechtsberatung..

Wenn ein brasilianischer Staatsbürger im Ausland heiratet und sich scheiden lässt, wird die Scheidung aus einem ausländischen Rechtssystem nicht automatisch in Brasilien anerkannt. Dazu ist es erforderlich, dass die Scheidung in Brasilien anerkannt wird, und dieses Verfahren wird als „Homologação“ der ausländischen Entscheidung bezeichnet. Viele brasilianische Staatsbürger, die im Ausland leben, achten nicht auf die Notwendigkeit der Anerkennung der ausländischen Scheidung in Brasilien, bis sie einen neuen brasilianischen Pass benötigen, weil der aktuelle abgelaufen ist.

Die brasilianische Konsularbehörde stellt nur dann einen neuen Pass aus, wenn die ausländische Scheidung in Brasilien anerkannt wurde und das Ausweisdokument des brasilianischen Staatsbürgers im Ausland sein brasilianischer Pass ist und nicht sein Dokument, das den Aufenthaltstitel im Aufenthaltsland enthält.

Wenn ein im Ausland geschiedener brasilianischer Staatsbürger im Ausland wieder heiratet und den Nachnamen des neuen Ehepartners annimmt, stellt die brasilianische Konsularbehörde keinen neuen Reisepass mit dem Nachnamen des neuen Ehepartners aus, ohne dass die frühere Scheidung in Brasilien anerkannt worden ist. Übrigens ist die im Ausland geschlossene Ehe gültig, unabhängig davon, ob sie bei einem Konsulat registriert wurde oder nicht. Der brasilianische Staatsbürger, der im Ausland wieder geheiratet hat, macht sich der Bigamie strafbar, die in Artikel 235 des Gesetzesdekrets Nr. 2.848 vom 07. Dezember 1940 des Strafgesetzbuches aufgeführt ist. Daher ist es ratsam, die ausländische Scheidung in Brasilien anzuerkennen, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, auch wenn die im Ausland geschlossene Ehe nicht bei einem konsularischen Standesamt registriert wurde.

Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung kann auf zwei Arten erfolgen: zum einen durch die gerichtliche Anerkennung vor dem Obersten Gerichtshof in Brasília. Die andere ist die Anerkennung der Scheidung beim Standesamt des ersten Amtes, ebenfalls in Brasília. Die erste Möglichkeit ist ein gerichtliches Verfahren, das auf elektronischem Wege abläuft, bis zu sechs Monate dauern kann und daher mit höheren Gebühren verbunden ist. Die zweite Möglichkeit ist ein notarielles Verfahren, d. h. ein reines Verwaltungsverfahren, das höchstens zwei Wochen dauert und dessen Kosten sich auf die Notargebühren beschränken.

Im Falle der Anerkennung eines qualifizierten ausländischen Scheidungsurteils, d. h. wenn das ausländische Urteil nicht einvernehmlich ist oder, wenn es einvernehmlich ist, Entscheidungen über das Sorgerecht für die Kinder, den Unterhalt, die Aufteilung des Vermögens oder den Ruhestand enthält, muss das ausländische Scheidungsurteil zwangsläufig vom STJ anerkannt werden, was mit höheren Kosten verbunden ist und länger dauert. Für dieses Verfahren sind folgende Unterlagen erforderlich:

1) Heiratsurkunde. Wenn die Ehe beim zuständigen Konsulat registriert wurde, ist keine Legalisierung erforderlich, da es sich um ein in Brasilien ausgestelltes Dokument handelt, das von einer brasilianischen Konsularbehörde ausgestellt wurde. Liegt keine Eintragung vor, muss die ausländische Heiratsurkunde mit der Haager Apostille versehen werden, ein Verfahren, das je nach Wohnsitzland der Ex-Ehegatten von Gerichten zweiter Instanz oder Verwaltungsbehörden durchgeführt wird. Dieses Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer in Brasilien übersetzt werden.

2) Ausländisches Scheidungsurteil: Das Urteil muss ausdrücklich die Gründe für die Scheidung und die endgültige und unanfechtbare Entscheidung enthalten. Daraus muss klar hervorgehen, ob es eine Gütertrennung, Unterhaltsregelungen, minderjährige Kinder oder eine Altersversorgung gab.

3) Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung: Da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, muss ein in Brasilien zugelassener Rechtsanwalt bestellt und die Unterschrift des Vollmachtgebers von einem brasilianischen Konsulat, einem anderen brasilianischen Notariat oder einem Notar im Ausland beglaubigt werden. Bei einem ausländischen Notariat muss die Unterschrift des Vollmachtgebers in der Vollmacht notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille versehen sein.

4) Einverständniserklärung: Um die internationale Vorladung des Ehegatten mit Wohnsitz im Ausland zu vermeiden, die durch ein Rechtshilfeersuchen viele Monate in Anspruch nimmt, sollte der Liste der Dokumente eine Einverständniserklärung des Beklagten (Ex-Ehegatten) beigefügt werden, damit das Verfahren schneller abgewickelt werden kann. Alle im Ausland ausgestellten Dokumente müssen mit der Haager Apostille versehen sein, damit sie in Brasilien gültig sind, und sie müssen von einem vereidigten Übersetzer in Brasilien übersetzt werden.

Beim Erbrecht handelt sich um die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen einer Person nach ihrem Tod betreffen, einschließlich ihrer Rechte und Pflichten. Wenn eine Person verstirbt, gehen ihre Rechte und Pflichten auf eine Erbmasse über, die schließlich unter den rechtmäßigen Erben aufgeteilt wird.

Manche Menschen haben Verwandte in Deutschland und wissen nicht, an wen sie sich wenden können, wenn sie als rechtmäßige Erben Vermögensansprüche in Deutschland haben. Die Sprache kann ein großes Hindernis sein, wenn es darum geht, in Deutschland Immobilien zu verkaufen, Bauunternehmen zu beauftragen, Bankkonten zu schließen, Formulare auszufüllen und mit anderen Erben zu kommunizieren und möglicherweise zu verhandeln. Das gleiche Problem haben Deutsche, die in Brasilien erbberechtigt sind. Die portugiesische Sprache ist sehr komplex und es gibt nicht viele Wirtschaftsakteure in Brasilien, die sich fließend auf Englisch ausdrücken können.


Unsere Kanzlei unterstützt Sie in Ihrer binationalen Erbschaftsangelegenheit! Wenn Ihnen ein deutsches oder brasilianisches Gericht einen Erbschein zusendet, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Sie werden auf Deutsch oder Portugiesisch betreut.

ABOUT:

Lucênia de Cássia Oliveira de Alcântara Carvalho-die brasilianische Rechtsanwältin.

Lucênia de Cássia Oliveira de Alcântara Carvalho

>> Mitgliedschaften <<

Ordem dos Advogados do Brasil [OAB 2897]

Ordem dos Advogados de Portugal [OAP 52186P]

Rechtsanwaltskammer Nürnberg [ RAK Nbg. 116658 ]

Deutsch-Brasilianische Juristenvereinigung

Greenpeace
Amnesty International

Deutsch-Brasilianische Auslandshandelskammer (Câmara Brasil-Alemanha)

JusBrasil

>> Kunden/Referenzen <<

Deutsche Energie-Agentur (dena),
Kooperationspartner der Studie Marktzugangsbedingungen
und rechtliche Rahmenbedingungen für Photovoltaik in Brasilien

PARTNER:

Leonardo Souto Machado

Leonardo Souto Machado | OAB/ES nº 21.615

Brasilianischer Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Bank- und Immobilienrecht für Verbraucher. Er setzt sich für den Schutz der Rechte seiner Mandanten in Finanzangelegenheiten ein, z. B. bei missbräuchlichen Zinssätzen, Bankverträgen, Neuverhandlung von Schulden, Verteidigung gegen Durchsuchung und Beschlagnahme von Fahrzeugen usw. In Immobilienangelegenheiten berät er u. a. beim Kauf und Verkauf von Immobilien, bei Leasing, Legalisierung und Wiederinbesitznahme.

HANS-MARTIN SCHORR | Beeidigter Übersetzer (BDÜ)

Sprachdienstleister für die portugiesische, spanische und englische Sprache mit Sitz in Nürnberg. Beglaubigte Übersetzungen für Portugiesisch und Spanisch.

DR. GABRIELE SAPIO | Rechtsanwalt

Master in Verfassungsrecht (Bundesuniversität von Ceará), Promotion in Rechtswissenschaft an der Universidad del Museo Social Argentino Arbeitsgebiete: Internationales Privatrecht und Öffentliches Recht, Europarecht, Hochschulrecht | Beeidigter Übersetzer für Italienisch und Portugiesisch in Brasilien.


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